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Unser Blog berichtet über den alltäglichen Wahnsinn in den Sozialbehörden. Wir decken Missstände auf, informieren Betroffene und kämpfen für mehr Transparenz und Gerechtigkeit.

Treibt das Jobcenter Menschen in die Obdachlosigkeit ?

Der Wohnungsmarkt ist nicht nur angespannt, sondern eine Katastrophe. So auch im Bodenseekreis. 

So wertete der Vorstand von Bürger für Bürger  über drei Monate die Wohnungsanzeigen der örtlichen Presse, die Internetpattformen Immobilienscout und Ebay Kleinanzeigen aus, sah sich die Angebote der Wohnungsbaugesellschaften an. Eine ernüchternde Tätigkeit. Selbst ein sog. § 5 Schein hilft nicht weiter. Angebote der Wohnungsbaugesellschaften sind null. Die Preise, die verlangt werden gleichen schon Wucher. So z.B. eine 1 Zimmerwohnung 45 qm für 1200 €.

Besonders hart trifft es Menschen mit einem geringen Einkommen. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bezieht man Bürgergeld. Das erste Jahr im Bürgergeldbezug wird die bestehende Miete weitergezahlt, danach nur noch die angemessene Miete. Diese wird bestimmt durch die sogenannte Mietobergrenze bestimmt und diese wird von den Landkreisen festgesetzt.

Für den Landkreis Bodensee sind dieses je nach Zimmeranzahl, Anzahl der Bewohner und Wohnort z.B. zwischen 590 – 950 € in Friedrichshafen (https://www.bodenseekreis.de/fileadmin/01_soziales_gesundheit/arbeitslosigkeit/downloads/buergergeld/mietobergrenzen_bsk_tabelle_april_2023.pdf).

Nun trifft die Mietobergrenze des Landratsamtes auf die Realität des regionalen Wohnungsmarktes im Bodenseekreis. Wessen Wohnungsmiete oberhalb der Mietobergrenze liegt muss eine neue Wohnung finden oder untervermieten. Wo finde ich nun eine Wohnung unterhalb der Mietobergrenze im Bodenseekreis. Der Verein Bürger für Bürger sagt, die gibt es nicht im Bodenseekreis.

Das Landratsamt Bodenseekreis verschärft das Problem und setzt Bürgergeldbeziehern der Gefahr der Obdachlosigkeit aus, kritisiert Vorsitzender des Vereins Bürger für Bürger e.V.  Thomas Schalski das Jobcenter „Entgegen der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts wird die Miete auf die sog, angemessene Miete gekürzt. Der Mieter kann dann die Miete nicht zahlen, wird zwangsgeräumt und damit obdachlos

Dieses passiert gerade bundesweit hundertfach. Der Grund ist, dass seit Inkrafttreten des Bürgergeld die Karenzzeit von einem Jahr vorbei ist. Diese Welle der Wohnungssuchenden trifft nun auf die Realität des regionalen  Wohnungsmarkt. Interessiert dieses die Jobcenter ? Zumindest nicht im Bodenseekreis. Der Verein Bürger für Bürger e.V. verzeichnet zunehmend Ratsuchende,  die nicht mehr weiter wissen.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

Herr F. ist alleinerziehender Vater. Durch eine Alkoholerkrankung in die Obdachlosigkeit geraten. Er hat sich selbst ohne Behördenhilfe aus den Sumpf geholt.  Er hat den Alkoholismus besiegt, sich eine Wohnung gesucht und mit seiner Lebenspartnerin ein Kind bekommen. Die Lebenspartnerin ist weiterhin Alkoholkrank. Wegen des Kindes hat er sich getrennt und erzieht nun den Jungen selbst.  Er hat gejobbt, aber das Geld reichte nicht, so musste er zur Aufstockung  Bürgergeld beantragen, da er wegen der Erziehung des Kindes nur Teilzeit arbeiten kann. Nun macht er eine Ausbildung und das KInd ist in der Zeit im Kindergarten. Er hat lange gesucht um einen Kitaplatz zu finden.  Das Kind ist entwicklungsverzögert und bekommt Frühförderung. Herr F. hat sein Leben im Griff und nun kommt das Jobcenter. Anstatt ihn in seinem Weg zu unterstützen, wird nun die Ausbildungsvergütung angerechnet und er aufgefordert seine Wohnkosten zu senken. Er verhandelt mit dem Vermieter eine 30 % Mietminderung. Das Jobcenter ist damit nicht einverstanden und kürzt das Bürgergeld und es droht wieder Obdachlosigkeit, da kein anderer Wohnraum im Bodenseekreis verfügbar ist. Das Sozialgericht Konstanz verweigert eine einstweilige Anordnung.  Der Widerspruch wird abgelehnt. Nun läuft eine Klage. Gut, dass der Vermieter  ein Einsehen für die Nöte von Herrn F hat. Ausgang des Verfahrens ungewiss.

FrauV hatte eine schwere Krankheit, bezog Krankengeld, dann Arbeitslosengeld und musste aufgrund der hohen Miete Aufstockung durch Bürgergeld. Sie beantragte Rehabilitationsleistungen, die von der Rentenversicherung immer wieder abgelehnt wurde. Das Arbeitslosengeld lief aus und nun war das Jobcenter alleine zuständig. Vorher hatte die Arbeitsagentur eine berufliche Weiterbildung genehmigt und Frau V. wollte zum Jahresanfang 2025 mit einer Selbstständigkeit  beginnen. Auch hier Torpediert das Jocenter die Aktivitäten der Leistungsbezieherin, denn sie kürzt pünktlich zu Beginn der Selbständigkeit das Bürgergeld, da die Wohnung zu groß ist. Aufgrund der Erkrankung kann die Frau V derzeit keinen Umzug durchführen, im übrigen ist kein Wohnraum vorhanden. Ein Antrag auf Kostenübernahme eines Maklers wurde ignoriert, Frau V  beantagte einen § 5 Schein, welcher nichts nützt, da die Wohnungsbaugesellschaften kein einziges Wohnraumangebot haben. Das stört das Jobcenter nicht. Hauptsache wir machen eine Arbeitsübernahme schwierig, anstattzu unterstützen.

Darüber hinaus ist dieses Vorgehen rechtswidr

Rechtslage:

Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R) hat folgendes augeführt.

 

 Gibt es jedoch konkret keine verfügbaren Wohnungen, die den
Angemessenheitskriterien entsprechen, müssen die tatsächlichen
Unterkunftskosten übernommen werden, bis geeigneter Wohnraum konkret zur Verfügung steht.

 Das hat das Bundessozialgericht bereits 2006 entschieden
Zunächst haben die Leistungsbezieher die Beweislast dafür, dass es keine angemessene Wohnung gibt. d. h., Sie müssen durch Vorlage von Mietangeboten deutlich machen, dass die in Frage kommenden Wohnungen generell zu teuer sind. Haben Sie das getan, hat das Jobcenter die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen, indem es Ihnen tatsächlich noch zu habende passende Angebote vorlegt.

 

Tipps:

1. Sammeln Sie Nachweise über die vorhandenen Mietangebote, z.B.  Zeitungsanzeigen, Immobilienplattformen, ebay Kleinanzeigen,

2. Beantragen Sie einen § 5 Schein und lassen Sie sich bei den Wohnungsbaugesellchaften auf eine Warteliste setzen.

3. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme für einen Makler  beantragen

4.  Sollte die Arbeitagentur die Miete kürzen legen Sie Widerspruch ein und beantragen eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht. Vor dem Sozialgericht haben Leistungsbezieher gute Chancen.

5. Wird der Widerpruch abgelehnt, unbedingt Klage erheben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von der EUTB zur UTB - Teil 2 Was ist die EUTB

Schon bevor wir hier ins eingemachte gehen, versucht die gsub uns mit Hilfe eines Anwaltes uns einzuschüchtern. Wir lassen uns aber nicht mehr einschüchtern. Dieses Verhalten ist aber die Art der Meinungsfreiheit, wie sie der sozialdemokratische Bundesminister Heil versteht. Soll das Bundesarbeitsministerium doch klagen.  Dieses Verhalten passt in das Gesamtbild der rot-grünen Restbundesregierung. Rot-Grüne Minister reagieren mit Verboten auf Kritik. Oder die bessere Variante ist mit Hilfe von Rufmord zu arbeiten. Im Laufe dieser Serie werden wir unsere Auffassung belegen.  Kommen wir aber zum Kernthema. Wer ist diese gsub, ein Begriff welcher im Laufe des Artikels öfter vorkommt. Das Projekt EUTB wird in § 32 SGB IX genannt.  Dort heißt es:

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Von der EUTB zur UTB - Die Gechichte eines Kampfes

Dieser Artikel soll die Geschichte von der EUTB zur UTB des Vereins Bürger für Bürger nachzeichnen. Es ist eine Gechichte von Behördenwillkür, Rufmord und Kampf gegen den alltäglich Filz in den Sozialstrukturen des Bodenseekreis. Wir nennen Namen der Akteure und Organsationen und veröffentlichen hier die Dokumente und den Schriftverkehr zwischen uns und den Behörden. Jeder Leser kann sich dann eine eigene Meinung bilden. Wir sind der Meinung, dass das Konzept der EUTB in der zeitigen Darstellung gescheitert ist und werden unsere Auffassung anhand dieser Dokumente nachweisen. Was wir veröffentlichen sind unsere Meinung und unsere Sicht auf die Dinge. Diese erheben keinen Anspruch auf eine allgemein gültige Meinung. Wir stellen unsere Sicht der Dinge gerne zur Diskussion. Unsere Gechichte zeigt aber wie einbürokratischer Wahnsinn die guten  Ansätze der UN Behindertenrechtskonvention zu nichte macht. Wie der Filz der Sozialmafia Hilfsstrukturen zerstört. Wie die Qualität der Beratung nicht erwünscht ist und kaputt gemacht wird.

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