Schon bevor wir hier ins eingemachte gehen, versucht die gsub uns mit Hilfe eines Anwaltes uns einzuschüchtern. Wir lassen uns aber nicht mehr einschüchtern. Dieses Verhalten ist aber die Art der Meinungsfreiheit, wie sie der sozialdemokratische Bundesminister Heil versteht. Soll das Bundesarbeitsministerium doch klagen. Dieses Verhalten passt in das Gesamtbild der rot-grünen Restbundesregierung. Rot-Grüne Minister reagieren mit Verboten auf Kritik. Oder die bessere Variante ist mit Hilfe von Rufmord zu arbeiten. Im Laufe dieser Serie werden wir unsere Auffassung belegen. Kommen wir aber zum Kernthema. Wer ist diese gsub, ein Begriff welcher im Laufe des Artikels öfter vorkommt. Das Projekt EUTB wird in § 32 SGB IX genannt. Dort heißt es:
Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger.
Das Bundesministerium für Arbeit hat mit der Projektabwicklung die gsub betraut (siehe https://www.gsub.de/). Diese privatrechtliche Unternehmenberatung tritt als beliehenes Unternehmen auf. "Bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben kann es sachgerecht sein, privaten Sachverstand oder bereits vorhandene private Kapazitäten zu nutzen. Die Beleihung ermöglicht es dem Staat, sich durch Deregulierung und Privatisierung zu entlasten. Grenze der Beleihung ist lediglich die Erfüllung staatlicher Kernaufgaben, die nicht delegiert werden dürfen (z. B. Aufgaben der Polizei oder der Finanzverwaltung). Die Beleihung führt dazu, dass Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) Verwaltungsaufgaben selbständig wahrnehmen. Ihnen werden im Gegensatz zum Verwaltungshelfer, der als bloßes „Werkzeug“ oder „Erfüllungsgehilfe“ des Hoheitsträgers weisungsgebunden ist, eigene Entscheidungskompetenzen übertragen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur Beamten im statusrechtlichen Sinn, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, hoheitliche Befugnisse übertragen werden dürfen (Art. 33 Abs. 4 GG). Dem Gesetzgeber steht ein weiter Entscheidungsspielraum zu, ob und inwieweit er öffentliche Aufgaben durch eigene Organe oder durch Beliehene erfüllen will. Beliehener und Verwaltungshelfer sind jedoch Beamte im haftungsrechtlichen Sinn mit der Folge, dass die Verantwortlichkeit für eine Amtspflichtverletzung grundsätzlich den Staat trifft und ihre persönliche Haftung ausscheidet (Art. 34 Satz 1 GG)." (Quelle Wikipedia)
In der Zeit von 2018 -2022 wurden die EUTB Beratungsstellen mit Hilfe einer Projektförderung nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert. Im Jahr 2023 trat die EUTB-Verordnung in Kraft (vgl. https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabeberatungsverordnung.html). Diese Verordnung regelt nun die Vergabe der Beratungstellen, die Finanzierung und ihre Arbeit. Im Februar 2018 bekam unser Verein den Zuschlag für die EUTB und damit begann ein Mobbing, dass mehr als fünf Jahre dauern sollte. Offensichtlich war die Bewilligung ein Schock für einige Träger im Landkreis und insbesondere dem Sozialamt im Landkreis Bodenseekreis. Dort hatte man gehofft, dass verwaltungsnahe Träger (im Verein sprechen wir immer von der "Sozialmafia" ) den Zuschlag bekommen. Der Bewilligungsbescheid war gerade bei uns angekommen, schon nahm der Landkreis Bodenseekreis in Person des Sozialamtsleiters Kontakt zu uns auf und bat um ein Gepräch. Schneller als uns klar war, saßen wir umringt von 5 Personen im Landratsamt und sollten Rede und Antwort stehen. Wir kamen uns vor, wie bei einem Verhör. Erst später erkannten wir, dass dieses der Auftakt für eine Schmutzkampagne ungeahnten Maßes war, die darauf abzielte, dass das Arbeitsministerium uns die Förderung wieder weg nimmt, doch dazu später ausführlich mehr. Wir begannen engagiert mit der Arbeit und stießen auf Widerstand im Sozialamt. So bekamen wir von Sozialamtsleiters emails, wir sollten dieses und jenes von unsere Homepage entfernen. Dieses haben wir natürlich zurückgewiesen. Dieses Verhalten des Sozialamtes irritierte uns doch sehr, aber es war nur der Auftakt zu einer viel größeren "Sauerei", als wir uns vorstellen konnten: Wir fragten uns, was maßt sich das Amt an. Die EUTB geht dem Sozialamt nichts an. Ganz im Gegenteil fordert der § 32 SGB IX eine Unabhängigkeit von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Im Landkreis Bodenseekreis ist aber das Gegenteil der Fall. Leistungserbringer und Leistungsträger bestimmen weiterhin über die Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die Selbstbestimmung bleibt dabei auf der Strecke., aber die Selbstbetimmung sollte durch dass BTHG gefördert werden. Gerade die Intension des BTHG ist es, dass bei der Feststellung des Bedarfes kein Leistungserbringer dabei sein darf. Hierauf haben wir als EUTB immer wieder hingewiesen und beraten. Damit haben wir aber Unruhe in das wohlsortierte Netz von gegenseitigen Abhängigkeit im Landkreis gebracht. Und der Störfaktor musste verschwinden........weiter mit Teil 3 Das Landratsamt wird aktiv.
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