Begeht die BKK Securita Prozessbetrug

Veröffentlicht am 13. November 2024 um 18:06

Begeht die BKK Securvita Prozessbetrug

 

Unser Mitglied beantragt Fahrtkostenerstattung nach § 60 SGB V für Fahrten zur Therapie. Die BKK Securvita  braucht mehr als ein halbes Jahr diesen Antrag zu bearbeiten und lehnt dann die Zahlung ab. Hiergegen legen unsere Mitglieder mit Hilfe des Vereins Widerspruch ein. Nach § 88 Abs.2 SGG hat die Krankenkasse innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Die Frist wurde nicht eingehalten und die Krankenkasse musste mehrmals erinnert werden. Nun regierte die Krankenkasse und half dem Widerspruch ab. Unsere Mandantin bekam die Kosten erstattet. Nach § 63 SGB X muss die Krankenkasse dann die Rechtsvertretungskosten tragen.  Die Rechnung wurde eingereicht und dann passierte wieder nichts. Nach zwei Monaten wurde Klage eingereicht. Im Klageverfahren behauptete die Krankenkasse zunächst es würde kein Widerspruchsbescheid vorliegen, nach dem dieses nachgewiesen wurde. Wurde behauptet, dass der Bevollmächtigte zurückgewiesen wurde. Was ebenfalls nicht den Tatsachen entsprach. Nach § 13 SGB X kann der Bevollmächtigte zurückgewiesen werden, wenn er zu Unrecht gewerbsmäßig Rechtsdienstleistungen erbringt. Der Bevollmächtigte durfte aber nach § 10 RDG in Verb. mit § 1 RDGEG diese Rechtsdienstleistung erbringen. Nachdem beim Sozialgericht behauptet wurde, dass der Bevollmächtigte zurückgewiesen wurde, wurde dieses betritten. Nun flatterte eine Anhörung nach § 24 SGB X dem Bevollmächtigten ins Haus . Nun, der Sinn der Anhörung ist es, dass dem Antragsteller rechtliche Gehör gewährt werden muss. Die Anhörung ist die Vorstufe zur Zurückweisung.  Zum einen geht das nach Ende des Verwaltungsverfahrens nicht me und zweitens hat die Krankenkasse das Sozialgericht  belogen. Das ist nicht nur eine Lüge sondern auch eine Straftat.

Prozessbetrug ist ein Unterfall des Betrugs, bei dem die Täuschungshandlung in einem Verstoß gegen die Pflicht zum wahrheitsgemäßen Sachvortrag vor Gericht besteht (bewusste Falschangaben). Die Tat kann durch ausdrückliches oder konkludentes Vorspiegeln von Tatsachen von der Partei oder von Zeugen, gegebenenfalls auch durch Manipulation von Beweismitteln (sog. Beweismittelbetrug) begangen werden.

Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 StGB ( Quelle: Wikipedia)  

Sollte die Krankenkasse nicht umgehend einlenken, werden wir die Staatsanwaltschaft einschalten. Wir werden weiter berichten.

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