Landgericht Stuttgart gibt Bürger für Bürger e.V. recht

 

Der Verein Bürger für Bürger Friedrichshafen e.V. ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Der Vorsitzende des Vereins wurde 2019 in den Aufsichtsrat des Wohlfahrtsverbandes gewählt. Im Jahr 2022 kam es im Aufsichtsrat zu einer Auseinandersetzung über die Besetzung einer Vorstandsposition. Im Raum stand ein angeblicher Verstoß gegen die Complianceregeln. Was war geschehen, der Aufsichtsrat hatte eine Kandidatin ausgewählt, die ein Aufrichstratsmitglied kannte. Dieses wurde aber von Anfang öffentlich gemacht. Aufgrund einer Erkrankung war Thomas Schalski an dieser Entcheidung nicht beteiligt. Der Vorstand nahm dieses zum Anlass, den nicht willfährigen Aufsichtsrat, durch die Mitgliederversammlung abwählen und eine ihm angenehmen Aufsichtsrat wählen zu lassen.  Die damalige Vorstandsvorsitzende und der Interims Aufsichtsratsvorsitzende manipulierten die Entscheidung der Mitgliederversammlung mit falschen Behauptungen. Auch der damaligen Kreisvorstand Bodenseekreis war an dieser Intrige beteiligt. Gegen die Entscheidung der Mitgliederversammlung klagte die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder vor dem Landgericht Stuttgart und bekamen nun Recht. Das Landgericht Stuttgart erklärte die Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder für nichtig und die Neuwahl des Aufsichtsrates ebenfalls für nichtig. Die Gegenseite kann dagegen noch Berufung einlegen.

 

Der Verein Bürger für Bürger  Friedrichshafen e.V.  fordert nun personelle Konseuenzen vom Vorstand und Aufsichtsrat

 

Urt 28 05 2025 A 00 364 F 41 D 683 C 575 Cbe 06370 Ac 7 F 0 A 176 E 1 Pdf
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Presseerklarung Aufsichtsrat Pdf
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